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   OLG Frankfurt, 12.03.1984 - 4 U 61/83   

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https://dejure.org/1984,3945
OLG Frankfurt, 12.03.1984 - 4 U 61/83 (https://dejure.org/1984,3945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.1984 - 4 U 61/83 (https://dejure.org/1984,3945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 1984 - 4 U 61/83 (https://dejure.org/1984,3945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tragen auffälliger Schmuckstücke; Italienische Großstadt; Versicherungsfall; Grob fahrlässiges Herbeiführen; Versicherung für Schmuck und Pelze

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 734
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05

    Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel

    Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
  • OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88

    Spazierengehen mit wertvollem Schmuck auf Strandpromenade in den USA

    Die gesamte Würdigung aller Umstände und Beweismittel führt nicht zu der Überzeugung auch des Berufungsgerichts, daß der versicherte Schmuck in einer den Vertragsbedingungen entsprechenden Weise entwendet worden ist (vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1984/734).
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